Bedarfsgemeinschaft: ALG II wird in der Regel nicht als individuelle Leistung, sondern als Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Dies bedeutet, dass alle Mitglieder eines Haushalts berücksichtigt werden, wenn es um die Berechnung der Leistung geht. Bedarfe und Regelbedarf: Die Höhe des ALG II wird auf Grundlage der individuellen Bedarfe der Bedarfsgemeinschaft berechnet. Dazu gehören der Regelbedarf für den täglichen Bedarf (z. B. Nahrung, Kleidung, Hygiene), Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eventuell Mehrbedarfe (z. B. für Alleinerziehende oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen). Anspruchsvoraussetzungen: Um ALG II zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel Bedürftigkeit, Arbeitsfähigkeit, Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt und das Unterschreiten bestimmter Einkommens- und Vermögensgrenzen. Einkommensanrechnung: Einkommen, sei es aus Erwerbstätigkeit oder anderen Quellen, wird auf das ALG II angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge, die dazu dienen, Anreize zur Aufnahme von Arbeit zu schaffen. Vermögensanrechnung: Je nach Höhe des Vermögens können auch Vermögenswerte auf das ALG II angerechnet werden. Eigenbemühungen: ALG-II-Empfänger sind verpflichtet, sich aktiv um Arbeit zu bemühen und an entsprechenden Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen. Sanktionen: Bei Verstößen gegen die Pflichten im Zusammenhang mit dem ALG II kann es zu Sanktionen kommen, einschließlich Kürzungen der Leistungen.Erfahre mehr auf Seite 2! |