Wie Gender-Sprache jetzt sogar die Gerichte erreichtWie Gender-Sprache jetzt sogar die Gerichte erreicht.
Eine bundeseinheitliche Regelung existiert nicht. Einige Gerichte experimentieren zunehmend mit neutralem Sprachgebrauch: in Urteilstexten oder mündlichen Verhandlungen tauchen Formulierungen wie „tat-tuende Person“ oder „tat-beteiligte Personen“ vereinzelt auf – insbesondere in Verlautbarungen, die sich bewusst gendergerecht geben wollen. In anderen Instanzen hält man an traditionellen Ausdrücken fest.
Im juristischen Schreibhandbuch des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) wird betont, dass geschlechtersensible Sprache dringend bleibt. Neutralität begrenze Genderbias – etwa durch Begriffe wie „Recht sprechende Person“ für „Richter“ – und fördere eine inklusive Rechtssprache. Erfahre mehr auf Seite 3! |
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Was bislang vor allem im Bildungsbereich, in Behörden oder Medien diskutiert wurde, erreicht nun auch die Gerichtssäle: Gendergerechte Sprache hält Einzug in die deutsche Justiz. Immer häufiger greifen Richterinnen und Richter auf Formulierungen wie „tat-tuende Person“ oder „tat-beteiligte Person“ zurück – statt wie bisher vom „Täter“ oder „Tatverdächtigen“ zu sprechen. Ziel ist es, geschlechterneutrale Begriffe zu verwenden, die niemanden ausschließen und der gesellschaftlichen Vielfalt Rechnung tragen.
Der Begriff „Täter“ steht traditionell im generischen Maskulinum, wird aber im Alltag meist männlich verstanden – was laut Sprachwissenschaftler:innen zu einer unsichtbaren Verzerrung führen kann, insbesondere bei nichtmännlichen Beschuldigten. In der juristischen Praxis wird daher diskutiert, wie geschlechtergerechte Formulierungen in Einklang mit Verständlichkeit und rechtlicher Genauigkeit gebracht werden können. Experten wie Prof. Jan von Hein betonen jedoch: Sprache im Gericht muss klar, nachvollziehbar und für Laien verständlich bleiben.
Suchanfragen wie „Gendern im Gericht“, „tat-tuende Person Bedeutung“, „geschlechtergerechte Sprache Justiz“, „Richter gendern“ oder „neutrale Begriffe im Strafrecht“ zeigen, dass die sprachliche Entwicklung auch außerhalb der Fachwelt auf großes Interesse stößt. Die Diskussion ist ein Spiegel des gesellschaftlichen Wandels – und zeigt, wie selbst traditionelle Institutionen wie Gerichte auf sprachlicher Ebene neue Wege gehen.
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